Milchlexikon

Bio – EG Bio-Siegel/Bioland

Bio im Zusammenhang mit Lebensmitteln bedeutet spezielle Anforderungen an die Bewirtschaftung der Höfe, Düngung, Tierhaltung, Fütterung, Verarbeitung und Zusammensetzung der Produkte.

Bio nach EG Öko-Verordnung heißt, es reicht aus, wenn nur das betreffende Produkt nach den Richtlinien für ökologische Landwirtschaft hergestellt wird. Der Zukauf von Fleisch- und Knochenmehlen zur Düngung ist erlaubt, es gibt eine vorgeschriebene Menge an landwirtschaftlicher Nutzfläche pro Tier, keine Regelung für den Weidegang, die Vorschrift, dass 95% des Futter aus ökologischen Landbau stammen müssen und eine ähnliche Regelung für die Zutaten des Produktes: 95% der Zutaten müssen den festgelegten Regeln entsprechen.

Die Anforderungen der Bioland Richtlinie sind noch etwas strenger. Hier muss der ganze Betrieb ökologisch ausgerichtet sein, Fleisch- und Knochenmehle zur Düngung sind untersagt, im Vergleich zu EG Bio-VO sind weniger Tier pro Fläche erlaubt, Tiere ohne Weidegang benötigen mehr Freiraum im Stall, 50% des Futters müssen selbst erzeugt werden oder stammen aus einer regionalen Kooperation, 100% des Futters sind aus ökologischen Landbau und auch 100% der Zutaten des Endproduktes müssen der Bioland Richtlinie entsprechen.

Das ist nur ein kleiner Auszug aus den jeweiligen Verordnungen oder Richtlinien, aber das sind schon gute Gründe warum sich die Schwarzwaldmilch der Bioland Richtlinie verschrieben hat.

Unter dem Siegel wird der Ursprung (deutsche Landwirtschaft, EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft) der landwirtschaftlichen Produkte angegeben.