Milchlexikon

Milch-ab-Hof

Diese Milch darf nur unmittelbar auf der Betriebsstätte abgegeben werden. Das Veterinäramt muss von der Abgabe in Kenntnis gesetzt werden und an der Abgabestelle muss ein Schild mit dem Hinweis „Rohmilch vor dem Verzehr abkochen“ angebracht sein. Die Milch darf nur tagesfrisch oder maximal vom Vortag abgegeben werden.

Direktvermarkter dürfen 5% ihrer Milch als Milch-ab-Hof abgeben.